Kategorie: Skipper.ADAC

Bewuchs am Boot – interaktive Karte für deutsche Gewässer

Seepocken, Algen, Muscheln – wo treten sie in welcher Wahrscheinlichkeit auf und welcher Schutz hilft wirksam? Der aktualisierte Bewuchs-Atlas informiert die Sportschifffahrt über die Situation der wichtigsten Gewässer

Es ist jedes Jahr vor dem Zuwasserlassen der Boote stets das typischen Bild in den Häfen und Winterlagern: Eigner oder Werftmitarbeiter rollen neues Antifouling auf die Unterwasserschiffe, um für die anstehende Saison einen Schutz gegen Bewuchs, auch Fouling genannt, zu gewährleisten. Welches Antifouling zum Einsatz kommt und den besten Bewuchs-Schutz bietet, ist unter Eignern und Sportbootfahrern ein beliebtes Diskussionsthema.

Das Umweltbundesamt schätzt, dass in rund 95% der Fälle biozidhaltige Antifoulingfarben zum Einsatz kommen und davon 90% im „do-it-yourself“-Verfahren mit Pinsel und Rolle aufgetragen werden. Biozidhaltige Antifolings funktionieren auf zwei verschiedene Arten: Hartantifolings geben die giftigen Stoffe durch Diffusion ab, erodierende und selbstpolierende Schutzfarben, meistens als „Weichantifoulings“ bezeichnet, lösen sich im Laufe der Saison auf und geben somit kontinuierlich Biozide ab.

Der Anteil von Systemen, die keine Biozide enthalten, wächst aber seit Jahren stetig an, wie zum Beispiel Folienbeschichtungen aus Silikon oder Antihaftprodukte und Coatings, auf denen Bewuchs keinerlei oder nur kaum Chance hat. Hier werden keine Giftstoffe im Wasser abgegeben, sondern hydrophobe und hydrophile Flächen erzeugt. Aber auch neuartige Geele oder Beschichtungen, die sich kontinuierlich auflösen und somit keinen Haftgrund bieten, werden aus Umweltschutzgründen immer häufiger eingesetzt.

Antifoulingfolie aus SilikonAntifoulingfolie aus Silikon © antifoulingfolien.de / Jan Jelinek
Entscheidend ist der regionale Bewuchsdruck

In vielen Gewässern ist es nicht notwendig, jedes Jahr das Antifouling zu erneuern. Eine Reinigung im Herbst reicht oft aus und der Schutz ist in der Regel oft für mehrere Saisons ausreichend. Die Meinung, dass ein jährlicher Schutz notwendig ist, hält sich land- und wasserläufig aber hartnäckig.

Wie oft eine Neubeschichtung notwendig ist und welche Antifoulings wirksam sind, hängt meistens von der Art des Bewuchses und vor allem vom Bewuchsdruck ab.  Während die Situation in den meisten deutschen Binnengewässern eher entspannt ist und nur selten Probleme auftreten, ist der Bewuchsdruck vor allem an der Nordseeküste sehr hoch. Auf der Ostsee kommt es auf die Region an, hier nimmt der Bewuchsdruck von West nach Ost stetig ab, wobei es auch hier lokale Hot-Spots gibt und auch die Art des Bewuchses von Jahr zu Jahr wechselt.

 Als wesentliche Konsequenz dieser Forschungstätigkeit stellte sich für uns heraus, dass es weder für die Schifffahrt noch für Sportboote, die Aquakultur oder Meeresenergieanlagen Universallösungen gibt, sondern für jede Anwendung eine passende Lösung gefunden werden muss. (Auszug LimnoMar Bewuchsmanagment)

Interaktive Karte über den Bewuchsdruck

Das private Institut LimnoMar forscht und entwickelt seit 30 Jahren in der aquatischen Lebenswelt und berät Industrie, Schifffahrt und Behörden. Anhand von Bewuchsanalysen, die LimnoMar an verschiedenen Standorten in Deutschland vornimmt und weiteren Bewuchsdaten aus europäischen und nationalen Forschungsprojekten wurde auch für 2023 der interaktive Bewuchsatlas auf der Seite des Bundesumweltamts mit den aktuellen Daten veröffentlicht.

 

Hier geht es zum Bewuchsatlas in der interaktiven Kartenansicht

Die Karte sowie eine Liste aller Häfen, in denen der Bewuchsdruck analysiert wurde, soll für Industrie und Sportschifffahrt eine Hilfestellung bieten, welche Antifoulinglösungen sinnvoll sein können und wie oft die Beschichtungen nötig sind. In der Liste der Marinas sind entsprechende Empfehlungen enthalten und die Bewuchsarten detailliert beschrieben.

 

Kappeln Hafen

 

 

 

 

Kleinschifferzeugnis: Übergangsfrist verlängert

Die „Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts“ führte vielerorts zu Unmut. Nun wurde die Regelung überarbeitet.

Erst vor einigen Tagen berichteten wir über die neue Verordnung, in der festgelegt wurde, dass für gewerbliche Fahrten kein Sportbootführerschein mehr gültig ist, sondern ein „Kleinschifferzeugnis“ verlangt wird. Vor allem die kurzfristig angelegte Übergangsregel führte bei vielen Verbänden und in der Branche zu erheblichem Protest. (Hier geht’s zum Beitrag) Der ADAC forderte eine Überprüfung der neuen Verordnung.

In einem heute veröffentlichten Infoschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wurde mitgeteilt, dass die Übergangsfrist nun erheblich verlängert wurde. Zitat:

Das bedeutet, dass bis zum 17. Januar 2027 wie vor der Einführung des Kleinschifferzeugnisses ein Sportbootführerschein auch für die gewerbliche, berufliche und dienstliche Nutzung ausreicht, unabhängig davon, ob diese Nutzung bereits zum 17. Januar 2022 ausgeübt wurde.

Die bisherige Regel sah vor, dass bis zum Stichtag 17.01.2024 Sportbootführerscheine „unkopmliziert“ zum Kleinschifferzeugnis hätten umgeschrieben werden können. Die Praxis zeigte jedoch, dass es wegen der hohen Zahl an Anträgen zu erheblichen, teilweise monatelangen Wartezeiten kommt.  Rund 40.000 Beschäftigte sind vor der Verordnung betroffen.

Hier ein Link zur kompletten Verordnung im Bundesgesetzblatt

 

Nord-Ostsee-Kanal: Jetzt auch online bezahlen

Ab diesem Frühjahr müssen Sportboote im NOK nicht mehr an den Ticketautomaten anlegen, um die Gebühr zu bezahlen, sondern können im Voraus online buchen. Ganz so digital ist die Sache jedoch nicht.

Lange Zeit war der Nord-Ostsee-Kanal  (NOK) bei vielen Skippern allein schon wegen der hohen Treppe (bis zu 12 Meter) an der Schleusenwand gefürchtet. Diese musste damals noch erklommen werden, um oben die Befahrensabgabe zu entrichten. Etwas besser wurde es, als in Kiel-Holtenau Ticketautomaten eingeführt wurden. Diese jedoch erforderten aufwändige und oft zeitraubende Anlegemanöver. Damit ist seit diesem Frühjahr Schluss.

Seit dem 15. März 2023 ist die Buchung im Rahmen eines Pilotprojektes auch online möglich. Im neu eingerichteten Webshop der Wasser-und Schifffahrtsstraßenverwaltung des Bundes (WSV) können nun die Anmeldung sowie die Bezahlung der Schleusen- und Befahrungsgebühren bequem von zu Hause aus entrichtet werden. Bei der Anmeldung besteht für motorisierte Sportboote und auch muskelbetriebene Sportfahrzeuge die Möglichkeit, aus verschiedenen Optionen auszuwählen:

Durchgangsfahrt der gesamten Kanallänge mit zwei Schleusungen (12 Euro für motorisierte Sportboote)
Teilstrecke mit einer Schleusung (7 Euro)
Beide Optionen sind ost- und westgehend buchbar

Screenshot Buchungsportal Nord Ostsee KanalScreenshot des neuen Buchungsportals für den NOK ©wsv.de

 

Buchung digital, Kontrolle analog

Die Buchung verläuft vollständig digital, wenn auch mit ein paar Schritten mehr, als in heutigen Webshops gewohnt. Zunächst wird die gewünscht Option gewählt und das Boot für die Passage angemeldet. Bezahlt wird erst nach Erhalt eines nach der Online-Anmeldung per eMail versandten Abgabenbescheides. Nach Zahlungseingang kommt erneut per eMail eine Zahlungsbestätigung mit Code, der im DIN-A-4 ausgedruckt und in der Schleuse vorgezeigt werden muss. Wichtig: Da die Kontrolle in den Schleusen von oben erfolgt, also teilweise aus 12 Metern Höhe, reicht der Code zum Beispiel auf dem Smartphone vorgezeigt nicht aus. Nur auf A-4-Papier ausgedruckt, kann das Schleusenpersonal den Code auf diese Entfernung erkennen. 

Das der gesamte Ablauf noch nicht vollständig digitalisiert wurde, ist offenbar dem Umstand geschuldet, dass es sich bei der neu eingerichteten Buchungsmöglichkeit um ein Pilotprojekt handelt. Im Laufe des Pilotbetriebs soll der gesamte Vorgang digitalisiert werden. Auf der Website des WSV heißt es dazu:

An einer zeitgemäßeren automatisierten Lösung für den Kontrollvorgang anhand von freiwillig hierfür frei gegebenen AIS-Signalen arbeiten wir derzeit!

Gültigkeitsdauer der Online-Tickets

Gut: Zwar wird die Passage für einen bestimmten Tag angemeldet, jedoch gelten die Zahlungsnachweise bereits ab zwei Tage vor und drei Tage nach dem angegebenen Termin. Somit kann die Törnplanung flexibel gehalten werden, auch wenn Starkwind oder Schwerwetter dazwischen kommen. Für eine kurzfristige Buchung sollte beachtet werden, dass bei den Zahlungarten „Vorkasse“ oder „SEPA-Lastschrift“ einige Tage vergehen können, bis ein Zahlungseingang verzeichnet und der Code versendet werden kann. In diesem Falle ist es ratsam, die schnelleren Optionen „Giropay“ oder per Kreditkarte zu nutzen, da hier meistens schon wenige Minuten später die Bestätigung erfolgt.

 

Segelboot im NOK

 

So klappt’s in der Schleuse

Für viele Skipper sind Schleusenmanöver eine echte Herausforderung mit vielen Schwierigkeiten, die auftreten können. Wir haben Tipps zusammengestellt, damit es in der Schleuse stressfrei zugeht.

Solaranlagen für Boote – kleine und große Lösungen

Auf nahezu jeder Bootsgröße kann die Sonne als Stromlieferant genutzt werden – von faltbaren mobilen Panels über Solarkonverter bis zu fest installierten Solaranlagen.

Rettungswesten vor dem Saisonstart überprüfen

Automatische Rettungswesten können im Ernstfall Leben retten. Damit sie einwandfrei funktionieren, sollten die Wartungsintervalle und das Herstellungsdatum geprüft werden.

Traumrevier Gardasee

Der Gardasee gehört zu einem der beliebtesten Bootsrevieren in Europa. Warum das so ist, zeigt unser Revierführer

Antifoulingfolien und Coatings. Alternativen gegen Bewuchs.

Die wirksamen Biozide in Antifoulings werden immer stärker reguliert und eingeschränkt. Abhilfe gegen Bewuchs können Antifoulingfolien und Coatings schaffen.

 

Drohnenverbot auf Ostsee und Nordsee

Anlässlich einer großen NATO-Übung werden vorübergehende Flugbeschränkungen auf große Teile des Bundesgebietes verhängt, auch Ost- Nordsee sind betroffen.

Drohnen sind bei Freizeitkapitänen besonders beliebt. Schließlich ist es mit den hochauflösenden Kameras so einfach wie nie, schöne Bilder vom eigenen Boot in Fahrt machen zu können. Zwar sind in den letzten Jahren immer strengere Gesetze zum fliegen der kleinen und leistungsfähigen Quadrokopter erlassen worden, dennoch ist das Fliegen vor allem auf See häufig ohne große Einschränkungen möglich.

Hier erfährst Du alles, was Du für das Betreiben von Drohnen wissen musst

In diesem Jahr sind Drohnenflüge nahezu überall auf Ost- und Nordsee im Juni wegen einer groß angelegten Militärübung verboten. Anlässlich des NATO-Manövers „Air Defender 2023“ hat das Zentrum Luftoperationen der Luftwaffe in einem Schreiben mitgeteilt, dass in der Zeit der Übung vom 12.-23. Juni 2023 keine Flüge von Drohnen und anderen Flugmodellen gestattet sind. Die Militärübung gilt als größte Luftübung seit bestehen der NATO.

 

Bei AIR DEFENDER 2023 werden ca. 200 Luftfahrzeuge
involviert sein – unter anderem Kampf-, Transport- und Betankungsflugzeuge. Diese werden eine internationale Luftverteidigungsübung mit Schwerpunkt im Luftraum Deutschlands sowie weiterer NATO-Alliierter durchführen. Geübt wird neben der schnellen Verlegung von ca. 100 Luftfahrzeugen aus den USA nach Deutschland der gemeinsame Einsatz mit den europäischen Verbündeten zur Verteidigung des NATO-Luftraumes.  (Auszug aus dem Schreiben der Luftwaffe)

Betroffen sind auch einige Binnengebiete und Wassersportreviere, wie Teile Brandenburgs und im Südwesten Deutschlands. Zwar sind in den Übersichtskarten der Luftwaffe mit den eingezeichneten Übungsgebieten auch die Untergrenzen der Flughöhen angegeben, was häufig von Modellfliegern so ausgelegt wird, dass darunter geflogen werden darf, jedoch heißt es im Infoschreiben der Luftwaffe: „In den beschriebenen Übungsgebieten sind mit Ausnahme der an der Übung beteiligten
Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten
Luftfahrtsystemen untersagt.“ Von Drohnenflügen in dem Übungszeitraum ist daher dringend abzuraten.

 

Tipps zum Umgang mit Drohnen an Bord findest Du hier

Flugverbotszonen Air DefenderÜbungsgebiete und Flugverbotszonen während der Militärübung. Foto: Luftwaffe

 

Wie leistungsfähig Quadrokopter sind und welche atemberaubenden Bilder sie von Booten machen können, zeigt ein aktuelles Video von Bord der Seaexplorer Malizia mit Skipper Boris Herrmann während des „The Ocean Race“ aus dem Südpazifik auf dem Weg nach Kap Horn.

Entschiedener Protest gegen das Kleinschifferzeugnis

Zahlreiche Verbände im Wassersport protestieren gegen die Kleinschifferzeugnis-Regelung. ADAC fordert Prüfung der Neuregelung.

 

Sowohl die Branche als auch viele Verbände sind sich einig: Die Bekanntmachung der Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dass künftig auch für Sportboote ein „Kleinschifferzeugnis“ genanntes Berufspatent nötig ist, wenn das Boot aus gewerblichen Gründen bewegt wird, stößt auf  großes Unverständnis.

Hintergrund: Über das Internetportal der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, elwis.de wurde vor wenigen Wochen die neue Rechtslage im Rahmen des Inkrafttretens der Binnenschifffahrtspersonalverordnung veröffentlicht. Demnach reichen die Sportbootführerscheine nicht mehr aus, sobald ein Sportboot aus gewerblichen Gründen genutzt wird. Betroffen sind rund 40.000 Beschäftigte in der Branche, von Sportbootschulen, Werften, Charterunternehmen, Marinas bis hin zu Händlern auf Vorführfahrten oder Journalisten auf Recherche oder bei Bootstests.

 Grundsätzlich dürfen Sie nun mit einem Sportbootführerschein nur noch Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung führen. Das heißt, der Sportbootführerschein gilt nur noch für nicht gewerbliche Zwecke, also allein zu Sport- und Erholungszwecken. (www.elwis.de)

Übergangsregelung bis 2024

Bis zum 17.1.2024 können die Betroffenen noch relativ unkompliziert ihre vorhandenen Sportbootführerscheine bei der GWDS (Generaldirektion Wasserstraßen) zum Kleinschifferzeugnis umschreiben lassen, sofern die Tätigkeit schon vor dem 18.01.2022 ausgeübt wurde. Nachweise hierfür können Gewerbescheine oder Bestätigungen des Arbeitgebers sein. Nach dem 17.1.2024 ist für alle Beschäftigten eine Prüfung erforderlich. Abgefragt werden verschiedene Themenbereiche und allgemeine Sachkunde – einen Fragenkatalog wird es nicht geben. Wer über 60 Jahre alt ist, muss zusätzlich eine arbeitsmedizinische Tauglichkeitsprüfung bestehen, die weit oberhalb der Kriterien des hausärztlichen Attestes für einen Sportbootführerschein liegt. Die Prüfungen müssen an den GDWS-Standorten in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg oder Magdeburg abgelegt werden. Diese Dienststellen schreiben während der Übergangsregelung auch die vorhandenen Sportbootscheine um. Erste Erfahrungen mit dem Umschreiben deuten darauf hin, dass es insbesondere bei den GDWS-Standorten in Westdeutschland zu monatelangen Wartezeiten kommt, während der Magdeburger Standort wohl (noch) recht zügig umtauscht.

Die bereits erfolgte Einführung eines Kleinschifferzeugnisses durch das BMDV bietet nach Ansicht des ADAC keinerlei Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher. (Dr. Steffen Häbich, Special Interest Tourismus ADAC)

 

Großer Protest bei Verbänden und in der Branche

Führende Verbände der Bootsbranche haben sich dem Protest angeschlossen und waren an den Gesprächen mit dem Ministerium beteiligt. Sowohl die ADAC Sportschifffahrt, der Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW), der Verband deutscher Sportbootschulen (VdS), der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) , der Deutsche Boots- und Schiffbauerverband (DBSV), der Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM), der Verband der Wassersportschulen (VDWS) sowie der Deutsche Tourismusverband (DTV) und einige Landestourismusorganisationen und die Industrie- und Handelskammern der deutschen Wassertourismusregionen beteiligen sich an dem Protest und werden bei den entsprechenden Stellen auf die aus ihrer Sicht unsinnige Verordnung aufmerksam machen, die zudem nach Ansicht der Protestierenden die Grundrechte auf freie Berufsausübung und die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränken.

Die Kritik richtet sich unter anderem auch an die aus Sicht der Verbände fehlende Notwendigkeit für die Neuregelung. Dr. Steffen Häbich, Special Interest Tourismus ADAC, sieht zusätzlich Probleme auf die Branche zukommen: „Die bereits erfolgte Einführung eines Kleinschifferzeugnisses durch das BMDV bietet nach Ansicht des ADAC keinerlei Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zugleich befürchte ich / befürchten wir, dass der für die Branche entstehende Aufwand zu steigenden Kosten für die Ausbildung zu einem Sportbootführerschein oder für das führerscheinfreie Chartern eines Hausbootes mittels Charterbescheinigung führen wird. Wir sprechen uns daher für eine erneute Prüfung der Neuregelung durch das zuständige BMDV aus.“

 

 

Titelbild: elwis.de

Bootsreinigung: Glänzender Saisonstart

Bald geht die Saison wieder los. Bevor das Boot ins Wasser kommt, ist eine gründliche Reinigung notwendig. Was dabei zu beachten ist, klärt unser Ratgeber.

Umweltschutz: UN einigt sich auf weltweiten Ozean-Vertrag

Nach über 15 Jahren hat sich die UN auf ein Internationales Abkommen zum Schutz der Meere geeinigt.

Es waren zähe Verhandlungen und endlose Debatten und Runden, bis das Abkommen endlich unterzeichnet wurde: am 4. März 2023 wurde dem Entwurf eines weltweiten Hochsee-Schutzabkommens von den UN-Delegierten zugestimmt. Die Mitgliedstaaten hatten zuvor lange vor allem über die Frage gestritten, wie Schutzgebiete definiert werden sollen. Mindestens 30 Prozent der Weltmeere sollen nun als solche ausgewiesen werden.

Hochsee nun kein rechtsfreier Raum mehr

Bezogen auf den Naturschutz und und die Erhaltung von Lebensarten kann die Hochsee bislang als gesetzloses Gebiet bezeichnet werden, weil es wegen der fehlenden Rechtsgrundlage schlicht und einfach kaum Regelungen und Vorschriften gibt. Das Hochseeschutzabkommen soll dies nun ändern, weil nun zum ersten mal überhaupt Arten- und Naturschutz auf hoher See international geregelt werden. In den bis 2030 festzulegenden Schutzgebieten soll dem Abkommen nach Fischfang und Unterwasserbau verboten werden. Als Hochsee gelten alle Meeresflächen außerhalb der 200-Meilen-Zone. Sie machen etwa zwei Drittel der Meeresflächen aus. Bis heute sind rund 200.000 Pflanzen- und Lebensarten in den Ozeanen bekannt – ein kleiner Teil dessen, was insgesamt an Lebensformen im Meer vermutet wird. Das Bundesumweltministerium begrüßte das Ergebnis nach den jahrelangen, zähen Verhandlungsrunden, weil das Abkommen durch Umweltverträglichkeitsprüfungen und anderen Maßnahmen in Zukunft auf fast der Hälfte der Erdoberfläche bedrohte Arten und ihre Lebensräume besser sichern. Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte indes, dass nun die Umsetzung des Abkommens entscheidend sei.

UN Hochsee AbkommenDurch das Abkommen ist die Hochsee kein „Wildwest-Gebiet“ mehr @pixabay/thara58
Umsetzung muss noch geprüft werden

Auch wenn die Leiterin der UN-Konferenz, Rena Lee, die Einigung mit den Worten: „Das Schiff hat das Ufer erreicht“ kommentierte, ist das Abkommen noch nicht gültig. Zwar sind Nachverhandlungen ausgeschlossen, jedoch muss nun der Text des Vertrags juristisch geprüft und anschließend in die sechs Amtssprachen der UN-Mitgliedstaaten übersetzt werden, bevor es von den Mitgliedsstaaten ratifiziert und formell auf den Weg gebracht werden kann. Dennoch ist die Einigung bei der UN auf das Abkommen ein echter Durchbruch für den Umwelt- und Tierschutz, nachdem im vergangenen Sommer Verhandlungen gescheitert waren.

Vereinte Nationen Gebäude New YorkDas UN-Gebäude in New York @ Pixabay