ADAC präsentiert neues Merkblatt zu Sportbootführerscheinen, Funkzeugnissen & Co.
Die bisherige Information für Wassersportler ›Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse‹ steht nun auch neu im TourSet-Format als Bootstouristische Information „BTI 22 Sportbootführerschein“ zur Verfügung.
Im Zuge dieser Umstellung wurden die Inhalte komplett überarbeitet und aktualisiert. Das BTI 22 beschreibt anhand übersichtlicher Tabellen, für welches Gewässer welcher Nachweis erforderlich ist.
Mit der neuen Sportbootführerscheinverordnung werden die Geltungsbereiche Binnengewässer und Seegewässer zusammengelegt, d.h., auf dem Führerschein ist erkennbar, ob der Schiffsführer die Berechtigung für den Binnenbereich oder den Seebereich oder für beide Gewässer besitzt. Ab 2018 soll der Sportbootführerschein auch im Scheckkartenformat verfügbar sein.
Das neue BTI 22 liefert neben den Erfordernissen zum Sportbootführerschein auch die Information über die Funkzeugnisse UBI, SRC oder LRC. Stellenweise sind diese Funkzeugnisse – in Abhängigkeit vom Fahrtgebiet – zum Chartern von Booten erforderlich.
Darüber hinaus bietet das BTI 22 auch Informationen zu Pyrotechnischen Signalmitteln (Pyros) und den entsprechenden Nachweisen.