Kategorie: Skipper.ADAC

Vorsicht auf der Ostsee: Abstand halten bei LNG Gebieten

Die neuen Flüssiggas-Terminals auf der Ostsee ziehen an zwei Reeden Befahrensverbote mit sich, die es unbedingt zu beachten gilt. Die Wasserschutzpolizei verhängt hohe Strafen.

Zwischen 150 bis 450 Euro Strafe werden fällig, wenn die neue Allgemeinverfügung (Bekanntmachungen für Seefahrer 135 und 136/23) vom 8. Mai 2023 missachtet wird. Hintergrund sind die neuen LNG-Flüssiggasterminals, genauer gesagt die LNG-Frachter, die auf Reede liegen. Wenn sich ein solcher Gas-Tanker auf den beiden Reeden befinden, dürfen Sportboote sich nicht in dem Bereich aufhalten oder ihn befahren. Auf der Ostsee sind zwei Gebiete betroffen:

Nordperd-Reede

Diese Reede befindet sich an der Ostseite der Insel Rügen, südöstlich der Bucht „Prorer Wiek“ in der Nähe von Sassnitz. Liegt hier ein LNG-Tanker vor Anker, dürfen sich keine anderen Fahrzeuge in dem Bereich befinden. Sportbooten ist ein Sicherheitsabstand von einer Seemeile vorgeschrieben.

Die Nordperd-Reede befindet sich innerhalb der der Verbindungslinien folgender Koordinaten (Fassung vom 26.05.2023):

54° 25,0000’N  013° 46,6420’E
54° 25,0000’N  013° 48,3580’E
54° 24,0000’N  013° 48,3580’E
54° 24,0000’N  013° 46,6420’E

Bitte beachten: diese Koordinaten sind am 26.05.2023 geändert worden (BfS 158/23).

Hier geht es zur Meldung der Wasser- und Schifffahrtstraßenverwaltung

 

Lubmin-Reede

Das zweite betroffene gebiet, die Lubmin-Reede befindet sich im Greifswalder Bodden, nordwestlich der Marina Lubmin, etwa in Höhe des ersten Tonnenpaares (LU2) des Fahrwassers. Das kreisförmige Gebiet erstreckt sich in einem 350 Meter Radius um die Position 54° 10,50‘ N  013° 35,70‘ E. Auch diese Reede darf bei ankernden LNG Frachtern nicht befahren werden. Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beträgt hier 0,5 Seemeilen.

Direkt zur Meldung auf Elwis

Da zwischen den Tankern und dem Hafen Lubmin ein starker Shuttle- und Versorgungsverkehr besteht, sollten Sportbootfahrer generell in diesem Bereich sehr aufmerksam sein. Die Berufsschifffahrt hat im zu querenden Fahrwasser gemäß §25 Seeschifffahrtstraßen-Ordnung Vorfahrt.

Bereits einige Strafen verhängt

Die Wasserschutzpolizei kontrolliert in beiden Gebieten verstärkt. Laut Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern hat die Wasserschutzpolizei Sassnitz bereits mehrere Verstöße registriert. Die Strafen können hier bis zu 450 Euro betragen. Schiffsführer werden gebeten, sich auch über die UKW Meldungen der Verkehrszentralen zu informieren.

 

Titelbild: Venti Views/ Unsplash

Neue Befahrensverordnung für das Segeln im Wattenmeer – was ist noch erlaubt?

Die neue Befahrensverordnung (NordSBefV) für das Wattenmeer sorgt vielerorts für Unmut bei den Betroffenen. Was ist verboten, was erlaubt?

„Das Watt ist nicht mehr barrierefrei!“ So lautet die Headline einer Stellungnahme der Interessensvereinigung der Wattfahrer, Soltwaters e.V. Seit etwa 10 Jahren hat sich der Verein stark in der Ausarbeitung und bei der Mitwirkung der neuen Befahrensverordnung engagiert. Damals wurden erster Ideen des Gesetzgebers und der Nationalparkverwaltungen öffentlich.

Die Befahrensregeln waren bisher einfach gehalten und für Bootfahrer im Wattenmeer einfach zu merken, es galt die sogenannte 3-Stunden-Regel. Bis drei Stunden vor und bis drei Stunden nach Hochwasser durfte die Wattzone 1 mit Sportbooten nicht befahren werden.

Soltwaters betont ausdrücklich, dass sich die Bootfahrer an diese Regeln in der Vergangenheit nach eigener Wahrnehmung gehalten haben und das Gebiet umweltbewusst bereisen. Außerdem werden immer wieder Müllsammelaktionen durchgeführt – ein Beleg dafür, dass die Segler in diesen Gebieten sich auch für den Umweltschutz aktiv engagieren. Warum also die neue Regelung, die die Sportschifffahrt im deutschen Wattenmeer deutlich einschränkt?

Neue ausgewiesene Schutzgebiete eingeführt

Wurde bis vor kurzem noch in Vogel-, Robben-, und Pflanzenschutzgebiete (Seegrasflächen) unterschieden, sammeln sich diese nun unter der Bezeichnung „Besondere Schutzgebiete“, die von der Befahrensverordnung besonders betroffen sind. Die vorherigen Schutzzonen sind um eine erhebliche Fläche vergrößert worden.

Trockenfallen und Ankern ist nun nur an in einigen wenigen ausgewiesenen Stellen erlaubt und nicht mehr wie bislang auch entlang der Fahrwasser. Etwa zwei Drittel des trockenfallenden Wattenmeeres in Schleswig-Holstein darf zwar noch befahren werden, Trockenfallen und Ankern ist nun jedoch nur noch an in einigen wenigen ausgewiesenen Stellen erlaubt und nicht mehr wie bislang auch entlang der Fahrwasser.

Nicht nur Soltwaters, sondern auch viele Segelvereine und Wassersportler der Region sehen diese Regel vor allem für die Sicherheit der Sportschifffahrt in kritischen Situationen als bedenklich an.

Ausnahmen im Seenotfall

Angesichts des §8 Abs. 6 der Befahrensverordnung ist es im Seenotfall jedoch erlaubt, zur Vermeidung der Gefahr für Leib und Leben oder zum Ausweichen eines herannahenden Gewitters mit Starkwindgefahr die Schutzgebiete zu befahren und sich dort auch aufzuhalten:

(1) Die Verbote nach § 6 Absatz 3 Satz 1 gelten nicht für das Befahren

1. zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, wenn dies zu deren Erfüllung erforderlich ist,
2. zur Überwachung und Reparatur von Rohrleitungen und Kabeln nach rechtzeitiger Anmeldung bei der örtlich zuständigen Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde,
3. zu Seenot-Rettungseinsätzen,
4. zu Forschungszwecken staatlicher Forschungseinrichtungen des Bundes, der Länder oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
5. mit Wasserfahrzeugen bei der rechtmäßigen Ausübung der gewerbsmäßigen Fischerei sowie
6. bei Seenot oder zur Vermeidung sonstiger Gefahren für Leib und Leben.

– Auszug aus der neuen NordSBevF, www.gesetze-im-internet.de

Eingeführt wurden auch Schutzgebietsrouten, früher als sogenannte „Traditionsrouten“ benannt, in denen das Befahren eines besonderen Schutzgebietes auch außerhalb der Fahrwasser ermöglicht wird, unter anderem die „Blaue Balje“ östlich von Wangerooge.

Leuchtturm Wattenmeer WesterheverLeuchtturm Wattenmeer Westerhever, Foto: Pixabay
Schwierige Umsetzung für betroffene Sportbootfahrer

Für die Segler und Sportbootfahrer bedeutet die Regelung in diesem Jahr sehr viel manuelle Kartenarbeit, um zu wissen, welche Gebiete überhaupt betroffen sind und wo was erlaubt ist. Der Anhang der neuen Befahrensverordnung, in dem die Gebiete ausgewiesen sind, beinhaltet 277 Seiten, die überwiegend aus tabellarisch gelisteten Koordinaten bestehen.

In der Praxis dürfte es für viele Skipper eine Mammutaufgabe sein, diese Koordinaten einzeln auf die Seekarten zu übertragen. Die Verordnung trat nach der Veröffentlichung der amtlichen Seekarten für das Jahr 2023 in Kraft, so dass die Kartenanbieter die Schutzgebiete erst in dem Jahrgang 2024 werden berücksichtigen können. Die in dem PDF beinhalteten Kartenausschnitte sind für eine genaue Navigation ungeeignet.

„Dieses Verbot kommt komplett überraschend und ohne jegliche sachliche und fachliche Begründung“. (DSV-Vizepräsident Andreas Löwe)

Hauptkritikpunkte der Vereine und Verbände

Dass eine neue Befahrensverordnung beschlossen wird, ist allen Beteiligten bereits seit vielen Jahren klar. Bislang wurde das Befahren der Wattzone durch das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) von 1995 geregelt. In der Zwischenzeit haben sich um dieses Gesetz jedoch viele Voraussetzungen geändert, wie die gesetzlichen Anforderungen an Nationalparks sowie die Naturschutzregeln im Geltungsgebiet der EU.

Bereits 2015 wurde auf Initiative von Soltwaters eine „Arbeitsgruppe Befahren“ gegründet, um aktiv an der neuen Verordnung mitzugestalten und Einwände von Sportbootfahrern in der Region darzulegen. 2021 wurde ein Referentenentwurf veröffentlicht, um die Formulierung von Einwänden und Stellungnahmen zu ermöglichen. Offenbar wurden die Kritikpunkte und Gegenvorschläge in der finalen Fassung der Befahrensverordnung laut Soltwaters zu wenig berücksichtigt, was wohl die hauptsächliche Kritik an der Neuregelung ausmacht.

Robben im Wattenmeer . Foto: pixabay

Teils wird auch bereits davon gesprochen, den Klageweg zu suchen. Auch der Deutsche Segler-Verband (DSV) prüft derzeit die Möglichkeiten einer Klage und stimmt sich mit den Landessegler-Verbänden dazu ab. Der DSV protestiert vor allem gegen das generelle Wingsurf-Verbot und kritisiert auch seinerseits, dass die Einwände kaum bzw. unzureichend berücksichtigt wurde. Die 17-seitige Stellungnahme vom 03.09.2021 des DSV zum Referentenentwurf ist im Internet öffentlich einsehbar.

Außerdem fühlen sich die Wassersportler offenbar benachteiligt und ungerecht behandelt, weil die Berufsschifffahrt von der Befahrensverordnung kaum betroffen ist, obwohl der Umwelt- und Naturschutz nicht zwischen Sportboot und Offshore-Versorger unterscheidet. Soltwaters schreibt dazu in der Stellungnahme:

 Unsere Belange im Punkt Sicherheit werden wir weiterhin im Blick haben und hierauf auch hinweisen, denn Schnellfähren, Offshore-Versorger und Horizontalbohrungen im Wattenmeer unterliegen zurzeit keinen großen rechtlichen Beschränkungen, sorgen aber auch für eine verminderte Sicherheit der Wassersportler und haben u. U. negative Auswirkungen für die Natur. (Soltwaters e.V.)

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ADAC Skipper-Portal zählt zu Deutschlands besten Online-Portalen 2023

Zum zweiten Mal in Folge konnte das ADAC Skipper-Portal den Award als „Deutschlands bestes Online-Portal“ in der Kategorie „Bootsverkauf und -ankauf“ entgegennehmen. 

Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) und der Nachrichtensender ntv kürten am 11.05.2023 in der Berliner Bertelsmann-Repräsentanz Deutschlands beste Online-Portale. Zu den ausgezeichneten Websites zählte auch das ADAC Skipper-Portal. Bereits zum zweiten Mal in Folge konnte es den jährlich verliehenen Preis in der Kategorie „Bootsverkauf und -ankauf“ für seine beliebte Bootsbörse entgegennehmen.

Preisträger sind „echte Verbraucherempfehlungen“

Ausgezeichnet wurden die besten Online-Portale in 67 Kategorien. Im Gegensatz zu anderen Preisverleihungen aber nicht durch ein Juryvotum, sondern direkt durch die Nutzer der Portale. Dafür wertete das Deutsche Institut für Service-Qualität rund 52.000 Kundenstimmen im Rahmen einer bevölkerungsrepräsentativ angelegten Verbraucherbefragung aus. „Die Preisträger stellen somit echte Verbraucherempfehlungen dar“, sagt Markus Hamer, Geschäftsführer des DISQ.

Insgesamt kamen 536 Online-Portale in die Einzelauswertung. Den Award erhielten bis zu drei Online-Portale pro Kategorie, die sich in mehreren Bereichen – etwa Angebot und Leistung, Kundenservice, Internetauftritt sowie genereller Weiterempfehlung durch Nutzer – gegen die Konkurrenz durchsetzen konnten.

Der Award, den das ADAC Skipper-Portal gewonnen hat.Das ADAC Skipper-Portal konnte den beliebten Preis in der Kategorie „Bootsankauf und -verkauf“ entgegennehmen. Foto: Axel Brinkmann
ADAC Skipper-Portal überzeugte Nutzer bei Angebot und Kundenservice

Im Bereich „Bootsverkauf und -ankauf“, in dem der Award erst zum zweiten Mal vergeben wurde, waren sieben Portale – darunter auch das ADAC Skipper-Portal – in der Einzelauswertung vertreten. Das ADAC Skipper-Portal führte in der Gesamtbewertung das Feld noch vor den beiden weiteren prämierten Online-Portalen an und konnte den Award bereits zum zweiten Mal in Folge entgegennehmen.

Vor allem die beliebte Bootsbörse am Portal konnte durch ihr breit gefächertes Angebot und den hohen Kundenservice die befragten Nutzerinnen und Nutzer überzeugen. In der Bootsbörse haben Nutzer die Möglichkeit, gebrauchte Segelboote, Motorboote, Schlauchboote oder Bootstrailer zu inserieren. Die Bootsbörse ist nur eines von vielen Angeboten, die das ADAC Skipper-Portal Skippern, Bootliebhabern und allen anderen, die gerne auf dem Wasser unterwegs sind, bietet. Vor Kurzem wurde das Angebot noch um die kostenlos verfügbare ADAC Skipper App erweitert.

 

Foto Beitragsbild: Thomas Ecke / DISQ / ntv

Tipps für die perfekte Törnplanung

Das Wetter schlägt um, der Wind legt zu und kommt von vorne. Diese und andere Situationen können alle Pläne hinfällig machen. Solche und andere Situationen sollten bei der Routenplanung berücksichtigt werden.

Yachtcharter Umfrage: Darauf kommt es Skippern an

Interessante Ergebnisse rund ums Thema Yacht- und Hausbootcharter lieferte unsere ADAC Skipper Club Umfrage. Wo wird gechartert, wann und welche Boote sind beliebt?

Nordsee/Wattenmeer: Trockenfallen ab sofort verboten

Nur einen Tag vorm Inkrafttreten hat das Bundesministerium für Verkehr und Digitales die neue Nordsee-Befahrensverordnung veröffentlicht. Vor allem Segler sind betroffen.

Mit Stichtag 28.April 2023 tritt die neue Verordnung in Kraft, eine Überarbeitung der bisherigen Befahrensregeln aus dem Jahr 1992. Seitdem haben sich viele Nationalparkgesetze und Schutzzonen ge- und verändert, so dass eine Novellierung notwendig war. Im Sommer 2021 wurde ein Referentenentwurf publik, dem viele Einwände und Kritik von Vereinen und Verbänden folgte. Denen wurde offenbar nur wenig Beachtung geschenkt, denn mit der Novelle ist das Trockenfallen nun bis auf sehr wenige Ausnahmen im gesamten Bereich verboten. Viele Betroffene hofften vergeblich bis zuletzt noch auf die sogenannte „Korridorlösung“ – dem Trockenfallen entlang der Fahrwasser.

(3) Ferner ist es untersagt,
1. sich in den Allgemeinen Schutzgebieten oder in den Besonderen Schutzgebieten mit Wasserfahrzeugen trockenfallen zu lassen oder
2. Besondere Schutzgebiete während der jeweiligen Schutzzeiten für Robben, Vögel oder Seegraswiesen
außerhalb der Fahrwasser zu befahren

(Auszug aus dem Bundesgesetzblatt)

Mit der neuen Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) wurde auch das Wingsurfen und Kitesurfen pauschal verboten, mit Ausnahme sogenannter „Erlaubniszonen“.

Der Geltungsbereich als Koordinaten und Übersichtkarten ist auf der Webseite „Bundesgesetzblatt“ als sogenannter Anlageband im PDF Format zum Download erhältlich. (direkt zum Download)

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Sicherheitsausrüstung auf Booten und Yachten – Übersicht und Vorschriften

Die Sicherheitsausrüstung auf Booten besteht aus Seenot-Rettungsmitteln, Sicherheits-Zubehör und der Ausrüstung zur Bekämpfung von Gefahrensituationen. Was ist vorgeschrieben? Was ist sinnvoll?

Bewuchs am Boot – interaktive Karte für deutsche Gewässer

Seepocken, Algen, Muscheln – wo treten sie in welcher Wahrscheinlichkeit auf und welcher Schutz hilft wirksam? Der aktualisierte Bewuchs-Atlas informiert die Sportschifffahrt über die Situation der wichtigsten Gewässer

Es ist jedes Jahr vor dem Zuwasserlassen der Boote stets das typischen Bild in den Häfen und Winterlagern: Eigner oder Werftmitarbeiter rollen neues Antifouling auf die Unterwasserschiffe, um für die anstehende Saison einen Schutz gegen Bewuchs, auch Fouling genannt, zu gewährleisten. Welches Antifouling zum Einsatz kommt und den besten Bewuchs-Schutz bietet, ist unter Eignern und Sportbootfahrern ein beliebtes Diskussionsthema.

Das Umweltbundesamt schätzt, dass in rund 95% der Fälle biozidhaltige Antifoulingfarben zum Einsatz kommen und davon 90% im „do-it-yourself“-Verfahren mit Pinsel und Rolle aufgetragen werden. Biozidhaltige Antifolings funktionieren auf zwei verschiedene Arten: Hartantifolings geben die giftigen Stoffe durch Diffusion ab, erodierende und selbstpolierende Schutzfarben, meistens als „Weichantifoulings“ bezeichnet, lösen sich im Laufe der Saison auf und geben somit kontinuierlich Biozide ab.

Der Anteil von Systemen, die keine Biozide enthalten, wächst aber seit Jahren stetig an, wie zum Beispiel Folienbeschichtungen aus Silikon oder Antihaftprodukte und Coatings, auf denen Bewuchs keinerlei oder nur kaum Chance hat. Hier werden keine Giftstoffe im Wasser abgegeben, sondern hydrophobe und hydrophile Flächen erzeugt. Aber auch neuartige Geele oder Beschichtungen, die sich kontinuierlich auflösen und somit keinen Haftgrund bieten, werden aus Umweltschutzgründen immer häufiger eingesetzt.

Antifoulingfolie aus SilikonAntifoulingfolie aus Silikon © antifoulingfolien.de / Jan Jelinek
Entscheidend ist der regionale Bewuchsdruck

In vielen Gewässern ist es nicht notwendig, jedes Jahr das Antifouling zu erneuern. Eine Reinigung im Herbst reicht oft aus und der Schutz ist in der Regel oft für mehrere Saisons ausreichend. Die Meinung, dass ein jährlicher Schutz notwendig ist, hält sich land- und wasserläufig aber hartnäckig.

Wie oft eine Neubeschichtung notwendig ist und welche Antifoulings wirksam sind, hängt meistens von der Art des Bewuchses und vor allem vom Bewuchsdruck ab.  Während die Situation in den meisten deutschen Binnengewässern eher entspannt ist und nur selten Probleme auftreten, ist der Bewuchsdruck vor allem an der Nordseeküste sehr hoch. Auf der Ostsee kommt es auf die Region an, hier nimmt der Bewuchsdruck von West nach Ost stetig ab, wobei es auch hier lokale Hot-Spots gibt und auch die Art des Bewuchses von Jahr zu Jahr wechselt.

 Als wesentliche Konsequenz dieser Forschungstätigkeit stellte sich für uns heraus, dass es weder für die Schifffahrt noch für Sportboote, die Aquakultur oder Meeresenergieanlagen Universallösungen gibt, sondern für jede Anwendung eine passende Lösung gefunden werden muss. (Auszug LimnoMar Bewuchsmanagment)

Interaktive Karte über den Bewuchsdruck

Das private Institut LimnoMar forscht und entwickelt seit 30 Jahren in der aquatischen Lebenswelt und berät Industrie, Schifffahrt und Behörden. Anhand von Bewuchsanalysen, die LimnoMar an verschiedenen Standorten in Deutschland vornimmt und weiteren Bewuchsdaten aus europäischen und nationalen Forschungsprojekten wurde auch für 2023 der interaktive Bewuchsatlas auf der Seite des Bundesumweltamts mit den aktuellen Daten veröffentlicht.

 

Hier geht es zum Bewuchsatlas in der interaktiven Kartenansicht

Die Karte sowie eine Liste aller Häfen, in denen der Bewuchsdruck analysiert wurde, soll für Industrie und Sportschifffahrt eine Hilfestellung bieten, welche Antifoulinglösungen sinnvoll sein können und wie oft die Beschichtungen nötig sind. In der Liste der Marinas sind entsprechende Empfehlungen enthalten und die Bewuchsarten detailliert beschrieben.

 

Kappeln Hafen

 

 

 

 

Kleinschifferzeugnis: Übergangsfrist verlängert

Die „Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts“ führte vielerorts zu Unmut. Nun wurde die Regelung überarbeitet.

Erst vor einigen Tagen berichteten wir über die neue Verordnung, in der festgelegt wurde, dass für gewerbliche Fahrten kein Sportbootführerschein mehr gültig ist, sondern ein „Kleinschifferzeugnis“ verlangt wird. Vor allem die kurzfristig angelegte Übergangsregel führte bei vielen Verbänden und in der Branche zu erheblichem Protest. (Hier geht’s zum Beitrag) Der ADAC forderte eine Überprüfung der neuen Verordnung.

In einem heute veröffentlichten Infoschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wurde mitgeteilt, dass die Übergangsfrist nun erheblich verlängert wurde. Zitat:

Das bedeutet, dass bis zum 17. Januar 2027 wie vor der Einführung des Kleinschifferzeugnisses ein Sportbootführerschein auch für die gewerbliche, berufliche und dienstliche Nutzung ausreicht, unabhängig davon, ob diese Nutzung bereits zum 17. Januar 2022 ausgeübt wurde.

Die bisherige Regel sah vor, dass bis zum Stichtag 17.01.2024 Sportbootführerscheine „unkopmliziert“ zum Kleinschifferzeugnis hätten umgeschrieben werden können. Die Praxis zeigte jedoch, dass es wegen der hohen Zahl an Anträgen zu erheblichen, teilweise monatelangen Wartezeiten kommt.  Rund 40.000 Beschäftigte sind vor der Verordnung betroffen.

Hier ein Link zur kompletten Verordnung im Bundesgesetzblatt

 

Nord-Ostsee-Kanal: Jetzt auch online bezahlen

Ab diesem Frühjahr müssen Sportboote im NOK nicht mehr an den Ticketautomaten anlegen, um die Gebühr zu bezahlen, sondern können im Voraus online buchen. Ganz so digital ist die Sache jedoch nicht.

Lange Zeit war der Nord-Ostsee-Kanal  (NOK) bei vielen Skippern allein schon wegen der hohen Treppe (bis zu 12 Meter) an der Schleusenwand gefürchtet. Diese musste damals noch erklommen werden, um oben die Befahrensabgabe zu entrichten. Etwas besser wurde es, als in Kiel-Holtenau Ticketautomaten eingeführt wurden. Diese jedoch erforderten aufwändige und oft zeitraubende Anlegemanöver. Damit ist seit diesem Frühjahr Schluss.

Seit dem 15. März 2023 ist die Buchung im Rahmen eines Pilotprojektes auch online möglich. Im neu eingerichteten Webshop der Wasser-und Schifffahrtsstraßenverwaltung des Bundes (WSV) können nun die Anmeldung sowie die Bezahlung der Schleusen- und Befahrungsgebühren bequem von zu Hause aus entrichtet werden. Bei der Anmeldung besteht für motorisierte Sportboote und auch muskelbetriebene Sportfahrzeuge die Möglichkeit, aus verschiedenen Optionen auszuwählen:

Durchgangsfahrt der gesamten Kanallänge mit zwei Schleusungen (12 Euro für motorisierte Sportboote)
Teilstrecke mit einer Schleusung (7 Euro)
Beide Optionen sind ost- und westgehend buchbar

Screenshot Buchungsportal Nord Ostsee KanalScreenshot des neuen Buchungsportals für den NOK ©wsv.de

 

Buchung digital, Kontrolle analog

Die Buchung verläuft vollständig digital, wenn auch mit ein paar Schritten mehr, als in heutigen Webshops gewohnt. Zunächst wird die gewünscht Option gewählt und das Boot für die Passage angemeldet. Bezahlt wird erst nach Erhalt eines nach der Online-Anmeldung per eMail versandten Abgabenbescheides. Nach Zahlungseingang kommt erneut per eMail eine Zahlungsbestätigung mit Code, der im DIN-A-4 ausgedruckt und in der Schleuse vorgezeigt werden muss. Wichtig: Da die Kontrolle in den Schleusen von oben erfolgt, also teilweise aus 12 Metern Höhe, reicht der Code zum Beispiel auf dem Smartphone vorgezeigt nicht aus. Nur auf A-4-Papier ausgedruckt, kann das Schleusenpersonal den Code auf diese Entfernung erkennen. 

Das der gesamte Ablauf noch nicht vollständig digitalisiert wurde, ist offenbar dem Umstand geschuldet, dass es sich bei der neu eingerichteten Buchungsmöglichkeit um ein Pilotprojekt handelt. Im Laufe des Pilotbetriebs soll der gesamte Vorgang digitalisiert werden. Auf der Website des WSV heißt es dazu:

An einer zeitgemäßeren automatisierten Lösung für den Kontrollvorgang anhand von freiwillig hierfür frei gegebenen AIS-Signalen arbeiten wir derzeit!

Gültigkeitsdauer der Online-Tickets

Gut: Zwar wird die Passage für einen bestimmten Tag angemeldet, jedoch gelten die Zahlungsnachweise bereits ab zwei Tage vor und drei Tage nach dem angegebenen Termin. Somit kann die Törnplanung flexibel gehalten werden, auch wenn Starkwind oder Schwerwetter dazwischen kommen. Für eine kurzfristige Buchung sollte beachtet werden, dass bei den Zahlungarten „Vorkasse“ oder „SEPA-Lastschrift“ einige Tage vergehen können, bis ein Zahlungseingang verzeichnet und der Code versendet werden kann. In diesem Falle ist es ratsam, die schnelleren Optionen „Giropay“ oder per Kreditkarte zu nutzen, da hier meistens schon wenige Minuten später die Bestätigung erfolgt.

 

Segelboot im NOK