Kategorie: News

Wann geht’s wieder aufs Wasser?

Ein schöner Klassiker aus dem Foto-Vortrag von Sören Hese beim FKY Wintertreffen 2019 © Sören Hese

Wann geht es wieder aufs Wasser © Sören Hese

Erst Gorch Fock, dann abgewickelt

Elsflether Werft

Die Elsflether Werft wird abgewickelt © CC BY-SA 3.0

Wetterkurs auf der Wohnzimmercouch

© Wetterwelt

Sebastian Kummer im Niemandsland

© Sebastian Kummer

Die macht sich schön breit

Galeon 400 Fly

Galeon 400 Fly © Werft

Darf ich mit meinem Boot aufs Wasser? (Covid-19)

Für viele Skipper stellt sich momentan die Frage, ob Bootsausflüge noch gestattet sind. Die klare Antwort lautet jein.

Gemäß der bundesweit geltenden Allgemeinverfügung für den Wassersport gilt es, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Der eigene Hausstand darf nicht ohne triftigen Grund verlassen werden (Einkaufen, Berufsausübung etc.).

Sport und Bewegung an der frischen Luft, ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes ohne jegliche Gruppenbildung, dürfen weiterhin ausgeübt werden.

Zählt nun der Wassersport zur Rubrik Sport? Leider nur teilweise.

Sportboothäfen, Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, Bootshallen etc. sind keine Einrichtungen, die zur notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens zählen. Diese dienen der Freizeitgestaltung. Ein Betrieb ist damit ausgeschlossen.

Darf ich mein Boot Kranen, um Arbeiten auszuführen?

Der Kranbetrieb von Booten in Sportboothäfen ist nur in begründeten Notfällen (z.B. Wassereinbruch in bereits im Wasser befindlichen Booten) zulässig.
Das Ein- und Auswassern von Booten für Arbeiten oder zum Beispiel das Arbeiten an Wasserfahrzeugen (Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellt keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und muss als Ausübung eines Hobbys gesehen werden, das in dieser Ausprägung nicht unter die Ausnahme für den Sport fällt. Privatpersonen dürfen also keine Arbeiten an Ihren Booten durchführen, Gewerbebetriebe (Reparaturfirmen) hingegen schon.

Definitiv ausgeschlossen ist der Betrieb von Motorbooten! Ausgeschlossen ist der Betrieb von ausschließlich maschinengetriebenen Sportbooten; er fällt nicht unter „sportliche Betätigung“ im Sinne der Allgemeinverfügung.

Gibt es Ausnahmen für Bootssportler zu Zeiten der Corona Pandemie?

Zulässig ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands in Form von Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddeln oder Kitesurfen, Windsurfen o.ä.
Ein Einwassern an öffentlich zugängigen Slipstellen ist zulässig. Insofern dürfen auch nicht-motorisierte Schlauch- oder Faltboote betrieben werden.
Angler dürften ebenfalls mit dem entsprechenden Abstand ihren Sport ausüben.

Im Grundsatz bedarf es jedoch immer einer Beurteilung des Einzelfalls. Häfen, Vereinsanlagen, Trockenliegeplätze und sonstige Freizeitanlagen dürfen dabei nicht benutzt werden, da deren Betrieb untersagt ist.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass es bei der Durchführung des Wassersports regelmäßig zu Rettungseinsätzen kommt, bei denen das Personal der Wasserwacht, der DLRG, der Feuerwehren, der Rettungsdienste und ggf. der Polizei eingebunden wird.

 

Wie verhält es sich im Ausland? Sind die Marinas z.B. in Italien in Betrieb?

Coronavirus in Italienischen Häfen

Gestrandet auf Madeira

Da schien alles noch in Ordnung: Ansteuerung auf Madeira © Ole Sal

Seenotretter im Corona-Einsatz

Seenotkreuzer Eugen (hier im Wattenmeer unterwegs) war kürzlich im Einsatz gegen Corona © DGzRS

Seenotkreuzer Eugen (hier im Wattenmeer unterwegs) war kürzlich im Einsatz gegen Corona © DGzRS

Blumen in der Antarktis

Vor Jahrmillionen wuchsen hier tropische Urwaldriesen: Wissenschaftler haben entdeckt, dass in der Antarktis während der Kreidezeit gemäßigtes Klima herrschte

Vor Jahrmillionen wuchsen hier tropische Urwaldriesen: Wissenschaftler haben entdeckt, dass in der Antarktis während der Kreidezeit gemäßigtes Klima herrschte © Volodymyr Goinyk

Nomen est Omen

Trawler mit falschem Namen, gesunken vor der Antarktischen Halbinsel © Oliver Illg

Geisterschiff: Diese Motoryacht sank vor der Antarktischen Halbinsel – war der Name schuld? © Oliver Illg

Kein Jahr fürs Yachtfestival an der Ostsee

#stayathome statt Segelboote schauen: die Inwater-Schau an der Ostsee fällt aus © Michael Zapf/HMC

Internationaler Bootsschein – Wir, der ADAC sind weiterhin für Sie da

Die Kolleginnen und Kollegen der Sportschifffahrt des ADAC tun ihr Möglichstes,  um Ihre Anträge zur Bootsregistrierung zu bearbeiten, und dies zum größten Teil vom Home Office aus.
Aufgrund der aktuellen Situation kann es bei der Ausstellung des Internationalen Bootsscheins zu Verzögerungen kommen. 

Derzeit können per Post eingereichte Unterlagen maximal einmal wöchentlich gesichtet werden.
Alternativ können Sie alle die Bootsregistierung betreffenden Unterlagen per E-Mail einreichen. Damit kann eine zügige Bearbeitung gewährleistet werden. Ein Nachversand der Originalunterlagen ist derzeit nicht erforderlich. 

Nehmen Sie auch unser Angebot der Terminierung wahr und reichen die Unterlagen bereits jetzt ein. Zum gewünschten Ausstellungstermin wird der Bootsschein an Sie verschickt. Sollten Sie eine nachträgliche Änderung des Ausstellungstermins wünschen, reicht eine kurze E-Mail mit dem neuen Wunschdatum. 

Bitte geben Sie bei der Antragstellung auch eine E-Mail-Adresse an. Dies vereinfacht die Kontaktaufnahme bei Rückfragen, zudem erhalten Sie nach Ausstellung der Registrierung das Ihnen zugeteilte Kennzeichen per E-Mail. 

Bedenken Sie bitte auch, dass es seitens der Deutschen Post zu Verzögerungen bzw. Einschränkungen bei der Zustellung kommen kann. 

Bitte beachten Sie auch die weitere Meldung mit Hinweisen zu den derzeitigen Einschränkungen unserer Serviceleistungen