München – Bei dem diesjährigen ADAC Mittelmeerskippertreffen anlässlich der f.re.e. wurden schwerpunktmäßig Themen zu Kroatien behandelt.
Wolfgang Götzinger (www.wosamma.at) berichtete über Bojenfelder und Ankerplätze entlang der kroatischen Küste. Der Vertreter der Kroatischen Handelskammer, Branimir Mader bestätigte die Mitteilung, dass die gesetzliche Regelung zu Konzessionsvergabe der Bojenfelder in den nächsten Monaten verabschiedet werden soll. Konzessionen für Bojenfelder werden demnach in Zukunft nur noch dann vergeben, wenn das Bojenfeld bereits Teil eines Bebauungsplanes ist. Regional zuständig sind die Gespanschaften (Kommunale Ebene). Mit der Neuregelung der 150m- bzw. 300m-Bestimmungen soll ebenfalls festgelegt werden, dass einzig in den Bojenfeldern Gebühren erhoben werden. In der Vergangenheit wurden häufig auch dann Gebühren erhoben, wenn Eigner im Bojenfeld oder im Umfeld des Bojenfeldes vor Anker lagen.
Herr Götzinger wies darauf hin, dass die haftungsrechtlichen Fragen zu den Bojenfeldern weiterhin ungeklärt sind. Die Lage der Bojenfelder an der kroatischen Adriaküste werden auf wosamma.at übersichtlich dargestellt und beruhen auf den mehr oder weniger aktuellen Daten des Ministeriums für Seefahrt, Transport und Infrastruktur.
Axel Brinkmann (Redaktionsleiter ADAC Marinaführer) gab einen kompakten Überblick über die Neuigkeiten und Kapazitätserweiterungen in Marinas an der italienischen und kroatischen Adriaküste. In Kroatien ist kurzfristig ein Neuprojekt geplant, die ACI Marina Slano in Dubrovnik. Langfristig sind drei weitere Projekte in Trogir, Pirowatc, Tisno geplant.
In Italien sind zahlreiche Neuprojekte bereits in der Bauphase und weitere Projekte genehmigt, insgesamt entstehen hier massive Überkapazitäten, diese schlagen sich natürlich auch auf die Preise nieder. Man bewegt sich heute auf dem Preisniveau von 2008, insb. bei langfristiger Vertragsbindung gibt es bereits sehr hohe Nachlässe. – Gute Zeiten für Eigner!
Branimir Mader, Vertreter der kroatischen Handelskammer, informierte über die Zolldeklaration in Kroatien sowie zu den Gebühren für Skipper in 2014. Herr Mader gab zu folgenden Themen Auskunft:
Crewliste: Diese muss nur noch dann beim Hafenamt vorgelegt werden, wenn das Einklarieren und Ausklarieren über den Seeweg erfolgt. Für Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien gebracht werden, ist die Crewliste nicht mehr erforderlich. Die Personenliste entfällt demnach gänzlich.
Dokumente an Bord: Folgende Dokumente müssen künftig mitgeführt werden:
Nachweis über gezahlte Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe), Sicherheits- und Umweltgebühr
Gültige Bootsregistrierung
Haftpflichtversicherungsschein
Eigentumsnachweis bzw. beglaubigte Vollmacht
Bootsführerschein
Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer (T2L-Papier, Originalrechnung)
Gebühren: Folgende Gebühren (HRK = Kuna) sind von allen Bootseignern zu entrichten
Gebühr für Info-Karte: HRK 20
Verwaltungsgebühr: HRK 40 (Sicherheit, Schutz vor Meeresverschmutzung, Nutzung der Meeresinfrastruktur)
Berechnung nach Bootslänge: HRK 20 / m
Berechnung nach Leistung: HRK 2 / Leistung in kW
Leuchtfeuergebühr HRK 10 x Bootslänge in m
Beispiele gem. Gebührenrechner von SeaHelp
8 m Boot mit 40 kW = 380 HRK
10 m Boot mit 100 kW = 560 HRK
Rabatte sind nicht mehr vorgesehen, die neuen Gebühren gelten jeweils vom 1.1. bis 31.12 eines Jahres. Die alten Vignetten behalten bis zum unterjährigen Ablauftermin ihre Gültigkeit, jedoch muss dann für die verbleibende Zeit die komplette Jahresgebühr entrichtet werden, auch wenn die Nutzungszeit vielleicht nur noch wenige Wochen beträgt.
Zolldeklaration für Boote in Kroatien:
Für alle Schiffe, die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts Kroatiens am 01.07.2013 in einem Zolllager, d.h. in einer kroatischen Marina, befanden, müssen die Eigner eine Zolldeklaration in Kroatien durchführen.
Damit wird das Boot für den freien Verkehr in der EU zugelassen. Dieses Verfahren ist verpflichtend, unabhängig von der Größe und des Alters des Bootes und ob eine Zollabgabe fällig wird oder nicht. Nähere Informationen zum Zolldeklarationsverfahren in Kroatien finden Sie hier.
Auf Nachfrage bestätigt Herr Mader, dass für die Abwicklung des Zolldeklarationsverfahrens zwar nicht zwingend eine kroatische Spedition beauftragt werden muss, jedoch äußerte er zugleich seine Zweifel, dass in der Praxis die Abwicklung ohne Mithilfe einer Spedition möglich sei.
Die Zolldeklaration muss spätestens 18 Monate nach dem letzten Termin des Einklarierens durchgeführt sein, also nicht zwingend zum weitläufig kommunizierten Stichtag 31.03.2014. Sollte die Deklaration nach Ablauf der 18-Monate-Frist nicht erfolgt sein, müssen betroffene Eigner mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Kroatien rechnen. Darunter können ein Strafzoll, die Nachverzollung und eine Neuerhebung der Mehrwertsteuer verstanden werden.