James Cooks Schiff entdeckt – oder doch nicht?
Suche nach der Endeavour: Computer-Simulation der Fundstelle © Australian National Maritime Museum
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Zum Eierwerfen gegen die Brückendemontage lädt eine Gruppe auf Facebook ein © facebook
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Seit dem 1.1.2022 gilt eine neue Reform im Gewährleistungsrecht, von der auch der Kauf und Verkauf von gebrauchten Booten und Yachten betroffen ist. Was sich für Händler und Käufer ändert.
Während sich für Bootskäufer die Rechtslage wesentlich verbessert hat, sehen vor allem viele Bootshändler wegen der Reform des Gewährleistungsrechts Probleme auf sich zukommen. Für den Verkauf von gebrauchten Booten gelten seit dem 1.1. 2022 gravierende Änderungen in Bezug auf die Gewährleistung.
Was aber hat sich im Einzelnen geändert?
Dauer der Beweislastumkehr
Bislang galt bei einem nach dem Kauf auftretenden Mangel die Annahme, dass – wenn er innerhalb von sechs Monaten auftritt, er bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Diese Sechs-Monate-Regel ist nun auf die Dauer von einem Jahr verlängert worden. Tritt also beispielsweise 10 Monate nach Kaufübergabe ein Mangel ein, ist der Verkäufer verpflichtet, nachzuweisen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war. Erst nach 12 Monaten dreht sich diese Beweislast um, so dass danach der Käufer nachweisen muss, dass es sich um einen bereits zum Übergabezeitpunkt bestehenden Mangel handelt. In der Praxis gelingt dies allerdings selten und so erhöht sich das Risiko der Verkäufer enorm, auch weil durch die fortlaufende Nutzung Mängel entstehen können. Durch die Verlängerung der Beweislastumkehr werden Streitfälle künftig wohl kaum noch ohne kostenintensive Gutachten durch Sachverständige gelöst werden können.
Ältere Boote anzukaufen, ist nun mit einem zu großen Risiko behaftet. Björn Eismann, premium.boating GmbH
Auswirkungen
Die neue Regelung dürfte sich schon bald auf den Markt auswirken. Händler werden Ihre AGB anpassen, weil viele Geschäftsbedingungen aus dem vergangenen Jahr nun ungültig, bzw. rechtswidrig sind. Bis zu ersten Gerichtsurteilen dürfte noch eine Weile Zeit ins Land gehen.
Die Änderung des Gewährleistungsrechts hat für die Händler insbesondere höhere finanzielle Risiken, die sich letztlich auch auf die Preisbildung niederschlagen werden. Dazu kommt, dass – je älter ein Boot ist, desto höher ist das Risiko auftretender Mängel – viele Händler ältere gebrauchte Yachten und Boote nicht mehr in ihr Angebot nehmen werden. Die Anzahl der gewerblichen Verkäufe gebrauchter Yachten wird sich künftig auch insofern ändern, dass viele Händler stärker auf die reine Vermittlung, also den bekannten „Verkauf im Kundenauftrag“ gehen, um von der Gewährleistung ausgenommen zu sein. Das bestätigt auch der Potsdamer Yachthändler Björn Eismann von premium.boating: „Ich werde wegen des erhöhten Risikos künftig davon Abstand nehmen, ältere Boote anzukaufen.“ Bisher habe Eismann auch durchaus mal das ein oder andere Boot, welches 15 Jahre alt war, gekauft. Das sei nun schwieriger oder mit einer (kosten)-intensiven Begutachtung möglich.
Diese Zurückhaltung dürfte sich nicht nur beim Ankauf von gebrauchten Booten und Yachten niederschlagen, auch bei der Inzahlungnahme werden viele Händler dazu übergehen, eher eine Vermittlung anzubieten als einen Kauf.
Kennen Sie schon den ADAC Muster-Kaufvertrag für gebrauchte Boote? Hier runterladen.
Besserer Käuferschutz für private Käufer
Für den privaten Käufer indes bedeutet die neue Gesetzeslage erhebliche Verbesserungen bei der Absicherung des Kaufes. Sie haben einen längeren Zeitraum zur Verfügung, bei versteckten Mängeln gegenüber dem Verkäufer abgesichert zu sein. Tritt ein Mangel auf, bei dem der Verdacht bsteht, dieser könte schon beim Kaufabschluss vorhanden gewesen sein, muss der gewerbliche Verkäufer nun ein jahr lang nachweisen, dass der Schaden erst danach aufgetreten ist. Das erhöht die Sicherheit bei einem Gebrauchtbootkauf erheblich. Allerdings ist es für Privatpersonen nun bei einem Neukauf künftig sicher schwieriger, das alte Boot in Zahlung geben zu können, weil viele Händler vom Ankauf Abstand nehmen. Die Gesetzesänderung betrifft indes nur den gewerblichen Bootshandel. Private Verkäufer sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen.
Lesen Sie hier auch unseren Ratgeber zum Thema Bootsverkauf und unseren Ratgeber „Gesetzliche Grundlagen beim Gebrauchtbootkauf / -verkauf
Das Hamburg ancora Yachtfestival startet im Mai 2022 neu © Messe Hamburg
Eine der vielen Messstationen, die Daten auf der MOSAIC Expedition über ein Jahr lang gesammelt haben © AWI / CC-BY 4.0
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Die künftige ELWIS-App © Kerstin Zillmer
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Es wird heiß beim nächsten Refitschritt der Tally Ho © Leo Sampson
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Betrüger locken im Internet mit extrem niedrigen Bootspreisen © Screenshot float
float-Autor Tommy Loewe (re.) ist neben Jan Lohrengel auch dabei © Jan Lohrengel
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ADAC begrüßt die Vorstellung des neuen Leitfaden für Hausboote von BVWW und VBS.
In der vergangenen Woche nahm der ADAC als Partnerverband an der Vorstellung des neuen technischen Leitfadens für Hausboote vom Bundesverband Wassersport (BVWW) und dessen Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen (VBS) teil. Rund 70 Teilnehmer wohnten der Vorstellung bei, neben Herrn Dr. Steffen Häbich, Bereichsleiter Special Interest des ADAC auch Vertreter des Deutschen Boots- und Schiffbauverbands (DBSV), des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) sowie der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG).
Der Vortrag diente zur Vorstellung und Diskussion über den Leitfaden. Das Feedback war von allen Seiten gut, einige Anmerkungen werden nun auf Umsetzung geprüft.
Der Leitfaden definiert erstmals ein Unterscheidungskriterium zur Abgrenzung der Gattung Hausboot zum konventionellen Motorboot. Er bietet eine Übersicht der bestehenden Regeln und schafft für die kritischen Punkte sinnvolle Regeln, die einen sicheren Betrieb ermöglichen. Zusätzlich verweist er auf weitere Möglichkeiten wie ein Hausboot bessere Umweltverträglichkeit/Nachhaltigkeit und Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen kann. „Der Leitfaden ist daher für alle Interessensgruppen, die mit dem Thema Hausboot in Berührung kommen, in vielfacher Hinsicht äußerst nützlich“, so Dr. Steffen Häbich.
„Es freut uns sehr, dass der Bundesverband Wassersportwirtschaft sich gemeinsam mit dem Verband der Sportboot- und Schiffbausachverständigen auf den Weg gemacht hat, diese große Sicherheitslücke zu schließen“, Dr. Steffen Häbich,
In Zukunft soll der Leitfaden den Beteiligten wie Bootsbauern, Bootshändlern, Versicherern, Finanzierern und vor allem auch Behörden und Kunden einfacher machen, die Sicherheit des Fahrzeugs objektiv einzuschätzen. Eine entsprechende Check-Liste wird künftig zu diesem Zweck erstellt.
Der Leitfaden steht hier auf der Website des BVWW zum Download bereit.
Die fast 400m lange Maersk Mumbai lief letzte Nacht vor Wangeooge auf Grund © Havariekommando
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In der jetzigen Zeit, einige Wochen vorm Bootssaisonstart, sieht man viele Eigner den Pinsel und die Rolle schwingen. Unser Ratgeber gibt Tipps und Tricks zum Thema Bootslackierungen.